Abfallgebühr
Mit der Abfallgebühr der Stadt Kaiserslautern werden nicht nur die Kosten für die Müllabfuhr, sondern auch viele weitere Leistungen finanziert, für die keine gesonderten Gebühren erhoben werden.
Folgende Leistungen sind in der Abfallgebühr enthalten
- Abfallentsorgung von Restabfall
- Abfallentsorgung von Bioabfall (nur Privathaushalte)
- Abholung von Elektrogeräten
- Abholung von Altmetall
- Abholung von Altkleidern und Textilien
- Abholung von Sperrmüll
- Altpapierentsorgung
- Wertstoffabgabe von haushaltsüblichen Mengen auf den städtischen Wertstoffhöfen
- Wertstoffabgabe von haushaltsüblichen Mengen auf dem Wertstoffhof der ZAK (nur Privathaushalte)
- Grünabfallsammlung
- Schadstoffsammlung durch das Umweltmobil (nur Privathaushalte)
- Weihnachtsbaumsammlung
Die Abfallgebühr wird entsprechend der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück aufgestellten Restabfallbehälter berechnet. Die Gebühr trägt der Eigentümer. Die häufigsten Behältergrößen und Abfallgebühren (ab 01.01.2024) im Überblick:
Behältergröße 14-tägliche Leerung | Jahresabfallgebühr (Privathaushalte) | Jahresabfallgebühr (Gewerbebetriebe) |
---|---|---|
60 Liter | 191,16 € | 140,88 € |
90 Liter | 287,76 € | 212,88 € |
120 Liter | 373,08 € | 289,80 € |
240 Liter | 726,36 € | 627,48 € |
Für zusätzlich anfallenden Rest- oder Grünabfall bietet die Stadtbildpflege Kaiserslautern gebührenpflichtige Restabfallsäcke an. Weitere Gebührensätze für Privathaushalte und Gewerbebetriebe finden Sie in der Abfallgebührensatzung.